Ja, man verkauft problemlos auch mit laufender Finanzierung: die Schuld wird bei der Beurkundung getilgt. So geht’s.
Getilgt bei der Beurkundung
Eine Finanzierung blockiert den Verkauf nicht. Meist wird bei der Beurkundung mit dem Geld des Käufers die Restschuld getilgt und die Hypothek gelöscht; was übrig bleibt, geht an den Verkäufer. Alles geschieht gleichzeitig, vor dem Notar, für beide Seiten garantiert.
Wie viel bleibt offen? Die Ablösesumme
Der erste praktische Schritt ist, bei der Bank die Ablösesumme zu erfragen: genau das, was nötig ist, um die Finanzierung zu einem bestimmten Datum zu schließen, etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen inbegriffen. Das ist die Zahl, die sagt, was nach dem Verkauf bleibt.
Und wenn der Preis die Schuld nicht deckt?
Die Restschuld kann nahe am oder über dem Wert liegen. Keine Sackgasse, aber mit einer realistischen Bewertung und einem mit der Bank abgestimmten Plan zu regeln. Von einem korrekten Preis auszugehen zählt hier umso mehr.
Die Übernahme der Finanzierung
Alternativ kann der Käufer in bestimmten Fällen die bestehende Finanzierung übernehmen. Seltener und abhängig von der Zustimmung der Bank und den Konditionen.
Häufige Fragen
Kann ich verkaufen, wenn ich noch eine Finanzierung habe?
Ja. Meist wird die Restschuld bei der Beurkundung mit dem Geld des Käufers getilgt und die Hypothek gelöscht; der Überschuss geht an den Verkäufer, alles vor dem Notar.
Wie erfahre ich die Restschuld?
Indem Sie bei der Bank die Ablösesumme erfragen: den genauen Betrag, um die Finanzierung zu einem bestimmten Datum zu schließen, etwaige Gebühren inbegriffen.
Und wenn der Verkaufspreis die Finanzierung nicht deckt?
Mit einer realistischen Bewertung und einem mit der Bank abgestimmten Plan zu regeln. Es verhindert den Verkauf nicht, erfordert aber Sorgfalt beim Preis.
Dieser Artikel ist informativ und beschreibt den allgemeinen Ablauf. Für Ihren konkreten Fall sind der Notar (notaio), der Steuerberater und qualifizierte Fachleute maßgeblich; für rechtliche Fragen ein Anwalt.
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